„EIGENTLICH NE FRECHHEIT“: SUPERMARKT-KUNDIN STINKSAUER üBER SCHEINBAR WENIGER INHALT BEI GEWüRZ-PRODUKT

„Habt mich als Kundin verloren“

„Eigentlich ne Frechheit“: Supermarkt-Kundin stinksauer über scheinbar weniger Inhalt bei Gewürz-Produkt

Eine Kundin lässt sich auf Facebook über ein Gewürz von Ostmann aus. „Gleicher Preis, dafür nicht voll!“ Ostmann hat dafür eine einfache Erklärung.

Dissen – Salz in die Wunde streuen; dahin gehen, wo der Pfeffer wächst – Gewürze sind in Sprache und Küche fest verankert. Kein Wunder also, dass es im Supermarkt gleich ein ganzes Sortiment von verschiedenen Marken gibt. Von Gewürzen wie Schnittlauch oder Basilikum bis hin zu Gewürzsalzen wie Bratfisch oder Kürbis ist alles dabei. Die Gartenkräuter der Marke Ostmann haben nun eine Supermarkt-Kundin stinksauer gemacht. Denn das Glas ist bei weitem nicht voll.

Supermarkt-Kundin verärgert: „Gleicher Preis, dafür nicht voll!“

Auf Facebook postet sie zwei Fotos von dem gekauften Glas und schreibt dazu: „Gleicher Preis, dafür nicht voll! Neu? Dann habt ihr mich aber als Kundin verloren. Eigentlich ne Frechheit.“ Etwa ein Sechstel des Glases ist nicht mit den Gartenkräutern gefüllt, das Siegel zeigt, dass das Glas noch ungeöffnet ist.

Auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA äußert sich die Fuchs-Gruppe, der Ostmann angehört, folgendermaßen: „Wir befüllen unsere Artikel grundsätzlich nach Füllgewicht. Zur Überprüfung des Füllgewichtes erfolgen direkt in der Produktion in regelmäßigen Abständen Kontrollverwiegungen.“ Da Kräuter und Gewürze Naturprodukte seien, könne es „im Schüttverhalten und im Volumen zu Schwankungen kommen“, heißt es weiter.

Ostmann: „Füllvolumen bei Kräutern sehr unterschiedlich“ – Gewicht des Produkts sei gleichbleibend

Das könne darin resultieren, dass die Füllhöhe des Gewürzes bei einem gleichen Füllgewicht variiert. „Gerade bei Kräutern ist das Füllvolumen sehr unterschiedlich, weil die Kräuter unterschiedlich stark getrocknet, gerebelt und verarbeitet werden können – ohne dass es Auswirkungen auf das Füllgewicht oder den Geschmack hat. Zudem können Bewegungen während des Transportes dazu führen, dass sich der Verpackungsinhalt absenkt, was zu unterschiedlichen Füllhöhen bei gleichem Füllgewicht führen kann.“

In diesem Fall handelt es sich also laut der Fuchs-Gruppe nicht um eine Produktänderung, sondern um das variable Füllvolumen von Kräutern. Und selbst wenn die Angaben auf der Verpackung nicht mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmten, handelt es sich nicht automatisch um eine Mogelpackung. Der Gesetzgeber erlaubt bestimmte Abweichungen bei Füllmengen.

Es gibt aber auch andere Fälle. Manchmal wurden Kunden regelrecht vergrault. So hat eine Änderung von Rügenwalder Mühle dazu geführt, dass eine Kundin dem Produkt den Rücken gekehrt hat. Und auch ein Etiketten-Schwindel sorgte vergangenes Jahr für Aufruhr: Dort hatte ein Supermarkt das Mindesthaltbarkeitsdatum von Fleisch überklebt. (ful)

2024-06-25T18:17:39Z dg43tfdfdgfd